| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung des Sports, Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Gesellschaftszwecks. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: finanzielle und ideelle Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu beitragen, dass junge Menschen in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung gefördert werden, z.B. durch Betreuungsangebote oder sonstige jugendpflegerische Tätigkeiten, sowie Umsetzung derartiger Maßnahmen; finanzielle und ideelle Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die Kenntnisse und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen im schulischen Bereich verbessern, z.B. im Bereich der Lese- und Rechtschreibschwäche oder mit Sprachkursen, sowie Umsetzung derartiger Maßnahmen; finanzielle und ideelle Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die obdachlose Menschen, vor allem obdachlose Kinder und Jugendliche, unterstützen, sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung dieser Personen; finanzielle und ideelle Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendhilfe und des Jugendschutzes, insbesondere von Kinderschutzhäusern, Maßnahmen und Einrichtungen zur Inobhutnahme sowie sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Unterstützung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher, sowie Umsetzung derartiger Maßnahmen; finanzielle und ideelle Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die der körperlichen Ertüchtigung dienen, sowie von breitensportlich ausgerichteten Sportvereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind; selbstlose Unterstützung von persönlich und/oder wirtschaftlich hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ideell oder materiell durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der vorstehend bezeichneten Zwecke unterstützt oder - im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen - Zuwendungen zu deren Vermögensausstattung macht. |