Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Jugendhilfe und Mildtätige Zwecke. Beschaffung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 1 genannten satzungsgemäßen Zwecke durch steuerbegünstigte Körperschaften im In- und Ausland. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander aller Geschlechter und Identitäten.