Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beratung und Vertretung in patentanwaltlichen Tätigkeiten im Sinne des § 3 der Patentanwaltsordnung (PAO). Diese Tätigkeiten werden nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Patentanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt und verantwortet. Die Gesellschaft schafft die insoweit erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Patentanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherungen. Die Gesellschaft darf Geboten und Verboten der PAO sowie des sonstigen Berufsrechts der Patentanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Patentanwalte in der Freiheit ihrer Berufsausubung nicht beeintrachtigen. Handels- und Bankgeschafte sowie sonstige gewerbliche Tatigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet.