| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports sowie der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb eines an Grundprinzipien und Werten des Sports (insbesondere Fairness) orientierten und auf die Sicherung der Integrität des Sports und die Wahrung und Durchsetzung der Rechte aller seiner Akteure gerichteten institutionellen (echten) Schiedsgerichts im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO, sowie die Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten , Human- und Veterinärmedizinern, Sachverständgen sowie Mitgliedern von Verbands- und Sportschiedsgerichten als Schiedsrichter auf dem Gebiet des Sportrechts sowie der Schiedsgerichtsbarkeit und Streitschlichtung. Mit der Satzungszweckverwirklichung auf Basis dieses Gesellschaftsvertrags soll u. a. den Bedürfnissen des Marktes entsprechend eine jederzeit verfügbare effiziente und spezialisierte institutionalisierte Sportschiedsgerichtsbarkeit unter direkter Einbeziehung anerkannter Experten (z. B. in Bezug auf die Erstellung und Änderungen der Schiedsgerichtsordnungen) angeboten werden; eine hohe Qualität von Sportschiedsverfahren gewährleistet werden, indem nur akkreditierte und fortlaufend geschulte Schiedsrichter mit anerkannter Expertise und nachgewiesenen Kenntnissen in den Säulen integritätsbezogene Verstöße im Sport (u. a. Doping, Safe Sport und Wettbewerbsmanipulation), Sportrecht allgemein und/oder Pferd (Tier) bestellt werden; auf Basis des avisierten regelmäßigen Austauschs mit Vertretern des organisierten Sports, der Sportpolitik und Interessenvertretern aus den genannten Säulen (z. B. Betroffenenvertreter in Bezug auf Safe Sport oder Tierschutzorganisationen in Bezug auf eine tierwohlorientierte Pferdeschiedsgerichtsbarkeit) sowie einer fortlaufenden Evaluierung der Schiedsverfahren sichergestellt werden, dass die angebotene Schiedsgerichtsbarkeit zu jederzeit den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen und Bedürfnissen des Sportes gerecht wird. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafttiche Zwecke. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei ihrem Ausscheiden (gleiches gilt bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke) erhalten die Gesellschafter nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Die Gesellschaft darf ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den oben genannten steuerbegünstigten Zwecken zur Verfügung stellen. Ferner darf sie Mittel für die Verwirklichung der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder für die Verwirklichung dieser Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Die Gesellschaft darf sich überdies zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen. |