| Gegenstand | Handel mit Metallen (z.B. Eisen- und Stahlmetalle, Nichteisenmetalle, Edelmetalle, Technologiemetalle), Industriemineralen, chemischen Rohstoffen, Energierohstoffen sowie Steinen und Erden; Handel mit unverarbeiteten (z.B. Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Eier, Milch), verarbeiteten (z.B. Brot, Milchprodukte, Wurstprodukte, eingelegte Lebensmittel, Leder, Wolle) und hochverarbeiteten (z.B. Fertiggerichte, Süßigkeiten, Softdrinks, Snacks) pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln. Zum Handel zählen der Erwerb, der Verkauf, der Import, der Export, die Lagerung und die Distribution, soweit hierzu nicht eine besondere Erlaubnis erforderlich ist. |