Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Eingehen, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Markenrechten und sonstigen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen, insbesondere auch von Schutzrechten, Know How und Nutzungs- und Verwertungsrechten, sowie die Vergabe von diesbezüglichen Lizenzen an Dritte und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, jeweils ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; die Verwaltung eigenen Vermögens; sowie die Unternehmensberatung, ausgenommen die Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte zu tätigen, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einer Erlaubnis bedürfen.