Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen, insbesondere von wirtschaftlichen Unternehmen durchzuführen; Lageberichte einschließlich Nachhaltigkeitsberichte zu prüfen; in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten, insbesondere zur Rechnungslegung, Regulierung, Offenlegung sowie zu Lageberichten und Nachhaltigkeitsberichten . Im Rahmen der berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben darf das Unternehmen überschüssige Liquidität in Vermögenswerte investieren. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.