Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten, sowie der Erwerb, das Halten und Veräußern von Beteiligungen für nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) anerkannte Berufsausübungsgesellschaften. 2. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. 3. Die Gesellschaft darf als Gesellschafterin keine Weisungen geben oder Beschlüsse fassen, die Ge- und Verboten des in den Geschäftsbetrieben gehaltenen Beteiligungen anzuwendenden Berufsrechts (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die in den Geschäftsbetrieben gehaltenen Beteiligungen für die tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. Solche zu erwerben.