Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, welche durch die in Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte, unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. (1) erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte oder Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. (1) anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch "anzuwendende Berufsrechte") nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. (2) genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten, in der zumindest ein geschäftsführender Rechtsanwalt bzw. Steuerberater tätig ist. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach den anzuwendenden Berufsrechten erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben.