Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten, die Verwaltung und die Verfügung über Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, beispielsweise in Form des Erwerbs, Haltens, Verwaltens und Verfügens über Immobilien und Grundvermögen aller Arten, nicht aber Tätigkeiten, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften oder dem Gesetz der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften unterfallen.