Die Geschäftsführer (director) vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich, sofern nicht durch einen Beschluss der Geschäftsführung etwas Abweichendes geregelt ist.
Der Zweck der Zweigniederlassung ist die Unterstützung der Gesellschaft bei der Betreuung bestehender und neuer europäischer Kunden der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang darf die Zweigniederlassung (i) Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten und/oder Nebendienstleistungen in Form von Anlageberatung und Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen in Bezug auf Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gegenüber professionellen Kunden erbringen und (ii) alle nicht erlaubnispflichtigen sonstigen Geschäftstätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt geeignet sind, dem Zweck der Zweigniederlassung zu dienen.