| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Zweck der Gesellschaft ist: Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung ; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke ; Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens . Der Gesellschaftszweck wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden : 1:1 Mentoring-Sitzungen, die persönliche und berufliche Entwicklung fördern. Regelmäßige Treffen zwischen Mentoren und Mentees, sowohl online als auch persönlich. Gepaarte Sprachlernsitzungen für gegenseitigen Sprachaustausch. Gruppenbasierte Sprachcafés oder -treffen, die informelle Gespräche und das interkulturelle Verständnis fördern. Bildungsworkshops zu Themen wie Kulturverständnis, Arbeitsmarktintegration und lokale Gewohnheiten. Seminare von Fachexperten über berufliche Entwicklung und spezifische Branchenkenntnisse in Deutschland. Empowerment Workshops, d. h. Workshops zur Karriere- und Bewerbungsorientierung, in denen unter anderem vermittelt wird wie ein Lebenslauf in Deutschland strukturiert sein sollte, Bewerbungsgespräch-Trainings und Stärkenanalyse-Tools. Veranstaltungen, die das Networking zwischen Neuankömmlingen und etablierten Einwohnern fördern. Branchenspezifische Meetups zur Förderung professioneller Verbindungen. Die Gesellschaft darf ihren Satzungszweck auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklichen. Die Gesellschaft darf ihre Satzungszwecke auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen. |