| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. Gegenstand ist ferner Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen sowie verwandte erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen. |