Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beratung und Vertretung in patentanwaltlichen Angelegenheiten im Sinne des § 3 der Patentanwaltsordnung (PAO). Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. Die Gesellschaft schafft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen dafür, dass die Tätigkeiten im Bereich des Gegenstands des Unternehmens unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden; sie unterhält dazu insbesondere die berufsrechtlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften der Patentanwälte und des Berufsrechts von Gesellschaftern, die sonst Angehörige freier Berufe sind, nicht zuwiderhandeln.