Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder einzelne Geschäftsführer ist vom Verbot der Mehrfachvertretung gem. § 181 Alt. 2 BGB befreit.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
Gegenstand
Beratung bei direkten oder indirekten Investitionen in Immobilien und Immobilienportfolios sowie deren Verwaltung und alle damit verbundenen Tätigkeiten; die Vermittlung von Immobilien sowie darüber hinaus die Konzeptionierung und Beratung zu und jegliche Art der Betreuung von Immobilienprojekten. Die Gesellschaft darf alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten eines Unternehmens i.S.v. § 34c Nr. 1 und 2 GewO sowie § 34f Nr. 1 und 2 GewO wahrnehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.