| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die a. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch aa. den Aufbau und Betrieb eines (Aus-) Bildungszentrums auf Grundlage der Prinzipien der Universellen Ethik. Inhaltlich sollen Themen zum Umwelt-, Klima-, Natur- und Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen. Die Themen werden durch folgende Formate konkretisiert: Durchführung von Workshops und Seminare sowie allgemeinen Informationsveranstaltungen; Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsprogramme für Kinder und Jugendliche; Gründung und Betrieb eines Kindergartens und einer privaten internationalen Schule; bb. das Erstellen und Publizieren von Lehrmaterialien und (wissenschaftlichen) Texten sowie audiovisuellen Medien. b. Förderung der Kunst und Kultur Dieser Zweck wird vor allem verwirklicht durch Kunstausstellungen, Konzerte und Veranstaltungen im Bereich audiovisueller Kunst sowie Kreativworkshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ziel der Veranstaltungen ist es, die Verbindung zu den Elementen der Natur, die alle Menschen gemeinsam haben (Universelle Ethik) kreativ und künstlerisch erfahrbar zu machen. c. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege Dieser Zweck wird verwirklicht durch allgemeine Angebote im Bereich der Gesundheits- und Präventionsberatung, insbesondere durch Information und Aufklärung über allgemeine schul- und komplementärmedizinische Behandlungsmöglichkeiten. d. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Dieser Zweck wird verwirklicht durch Angebote zur individuellen Beratung und Durchführung von Seminaren mit dem Ziel, die Mädchen und Frauen in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen und zu stärken. e. Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Entwicklungszusammenarbeit. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch Zuwendung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO, vor allem über die Akasha Stiftung, München. (3) Die gemeinnützigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (4) Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der in Abs. 2 bezeichneten steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (5) Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die andere Zwecke verfolgen als in Abs. 2 aufgeführt, sind zulässig, dürfen aber nicht dauerhaft überwiegen. |