Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Finanzanlagenvermittlung mit Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 GewO sowie im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) gewerbsmäßige Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 KWG und Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 a KWG; Versicherungsvermittlung und -beratung nach Erlaubnis gemäß §34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler); Immobiliardarlehensvermittlung mit Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO, das heißt, gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des BGB und entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB zu vermitteln und Dritte zu solchen Verträgen zu beraten; die Vermögensverwaltung eigenes Vermögens, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.