Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gründung und Betrieb mehrerer Medizinischer Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich der Durchführung von Selektivverträgen.