Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken (eigenes Vermögen), deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung und Verwaltung, sowie deren sonstige Verwertung, sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die den vorgenannten Unternehmensgegenstand (ganz oder teilweise) erfüllen, wobei sämtliche der vorgenannten Tätigkeiten jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten erfolgen, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen.