Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die von der Gesellschaft geschuldeten Rechtsdienstleistungen werden durch in Diensten der Gesellschaft stehende Personen, die zur Ausübung eines der in § 59c Abs. 1 BRAO genannten Berufe zugelassen sind eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten ausgeführt. Die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Gesellschaften zur Ausübung eines der in § 59c Abs. 1 BRAO genannten Berufe ist zulässig. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben Zweigniederlassungen im In-und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf berufsrechtlichen Ge- und Verboten nicht zuwiderhandeln.