einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich Erbringung von Geschäftsführungsdienstleitungen für diese, soweit hierfür eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis nicht erforderlich ist.