| Gegenstand | Erwerb, Halten, Vermieten und Veräußerung von Immobilien(teilen), jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen; Unterstützung und Beratung von Unternehmen und Privatpersonen in wirtschaftlichen Angelegenheiten in Bezug auf Immobilien, insbesondere solchen, die von der Zwangsversteigerung bedroht sind oder die sich bereits im Zwangsversteigerungsverfahren befinden; Rechtsdienstleistungen gehören nicht zum Unternehmensgegenstand, ausgenommen solche nach § 5 RDG; An- und Verkauf von Immobilien, Vermietung und Vermittlung von Immobilien und Immobilienfinanzierungen sowie Verwaltung eigener Immobilien, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO), Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entgeltlichen Finanzierungshilfen sowie Beratung zu solchen Verträgen (§ 34i Abs. 1 GewO), soweit jeweils keine Erlaubnispflicht nach KWG besteht. |