Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die Berufsausübung solcher Berufe, mit denen sich die Steuerberater zu gemeinsamen Berufsausübung verbinden dürfen (Berufsausübungsgesellschaft) (§§ 49,50 StBerG). Die Gesellschaft handelt im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes ausschließlich durch die in ihrem Dienste stehenden Steuerberater. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts tätig. Die Gesellschaft schafft hierfür die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften jeder Rechtsform beteiligen, die Berufsausübungsgesellschaft (§§ 49,50 StBerG) sind. Die Gesellschaft hat an ihrem genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht der Steuerberater unvereinbar sind, sind Ihr nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen.