Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Erwerb und Halten von Mehrheits- sowie Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.