| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. a) die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO, b) die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO, c) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO, d) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Gefangene, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 17 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a. das Schreiben von Appellen an zuständige staatliche Stellen sowie das Initiieren von Petitionen und Unterschriftensammlungen mit dem Ziel, die Situation bedrohter Menschenrechtsverteidiger/-innen zu verbessern und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern beziehungsweise zu beenden. b. die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Menschenrechtskampagnen und Aktionen sowie allgemeiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel die Bevölkerung über Menschenrechtsthemen zu informieren, zum Handeln aufzufordern und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu beenden; c. die Durchführung von Programmen im Bereich der Menschenrechtsbildung mit dem Ziel das Wissen über das Thema Menschenrechte fest in der Bevölkerung zu verankern, sowie d. andere Maßnahmen, wie die Durchführung von Konferenzen, Symposien, Diskussionsveranstaltungen und anderen Veranstaltungen, die Herausgabe von Berichten, Publikationen und andere Informationsmaterialien, die Förderung des lokalen und ehrenamtlichen Engagements in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Förderung der Menschenrechte und des damit verbundenen breiten Einsatz zur Verwirklichung des Satzungszweckes sowie die finanzielle und ideelle Unterstützung von Projekten im In- und Ausland (gem. § 3 Abs. 4) mit dem Ziel über Menschenrechte aufzuklären sowie schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern beziehungsweise zu beenden; e. die Durchführung von Maßnahmen zur Hilfe für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, sowie Entlassene aus der Untersuchungshaft bei der Wiedereingliederung in das Gesellschaftsleben nach der Haft, insbesondere bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, Behördengänge und -abwicklungen, sowie Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. |