| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) von BIPoC-Mädchen und -Frauen (Black, Indigenous, People of Color), die sich aufgrund Diskriminierung und Rassismus benachteiligt fühlen, der Hilfe die für in § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO genannte Personengruppe, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Nr. 19) und des bürgerlichen Engagements zugunsten mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: Unterhaltung eines Instituts zur Unterrichtung (Schulungen, Seminare, Workshops, Beratung und Coaching) von BIPoC-Mädchen und -Frauen, ihre Identität zu schätzen, ihre Kräfte zu entwickeln und im Leben erfolgreich zu sein; Vergabe von Studienaufträgen zur Ermittlung der Bedürfnisse von BIPoC-Mädchen und -Frauen; Erarbeitung und Abwicklung von Aktionsprogrammen, die den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechen; Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zum Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen mit Gleichgesinnten; Förderung von Veranstaltungen zur Integration von BIPoC-Mädchen und -Frauen in bestehende gesellschaftliche Strukturen; Veranstaltung von Wohltätigkeitsevents und Aktionen zur Generierung von finanziellen Mitteln zur Verwirklichung der Maßnahmen des Instituts; Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Organisationen und Anlaufstellen, die sich mit den Bedürfnissen der Zielgruppe beschäftigen; Öffentlichkeitsarbeit in traditionellen und sozialen Medien, um Bewusstsein, Verständnis und Unterstützung für die Belange der Zielgruppe zu stärken. |