Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Halten von Anteilen und anderen Vermögenswerten in Form von Eigen- oder Fremdkapital an konzernfremden Unternehmen zur eigenen Vermögensanlage, und zwar jeweils unmittelbar oder mittelbar über Zwischengesellschaften. Die Gesellschaft darf keine versicherungsfremden Geschäfte im Sinne von § 15 Abs. 1 VAG oder Geschäfte, die der staatlichen Genehmigung bedürfen, betreiben.