Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, verteten sie die Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.