Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Erwerb, Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere eigene Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister gegenüber fremden Dritten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB werden nicht ausgeübt.