| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Gesundheitspflege und die Unterstützung von Personen i.S.d. § 53 AO. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch folgenden Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Zuwendung von Mittel für eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts ist aber nur zulässig, wenn diese selbst steuerbegünstigt ist; Entwicklung von pädagogischen Angeboten und Durchführung pädagogischer Projekte im Sinne außerschulischer Bildung (v.a. mit dem Ziel der Befähigung zum selbstbestimmten Lernen), jeweils unter Einbeziehung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (vor allem solche mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten); Entwicklung und Durchführung schulunterstützender pädagogischer Projekte (u.a. Kindertafeln), auch in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen; Information der Bevölkerung über Krankheiten, deren Prävention und gesundheitsrelevante Verhaltensweisen (v.a. zur Stärkung pädagogischen Personals); Entwicklung und Durchführung konkreter Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere Beratungs-, Fortbildungs-, Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und deren pflegenden Angehörigen; Öffentlichkeitsarbeit in Form von allgemein zugänglichen Informationsangeboten zur Verbreitung des Wissens über soziale und gesundheitsrelevante Verhaltensweisen, z.B. über das World Wide Web. |