Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Übernahme der Komplementärstellung für andere Unternehmen, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwertung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und deren Gründung. Vermittlung von Immobilien, Krediten und Bausparverträgen (§ 34 c GewO) - Vermittlung von Versicherungen (§ 34 d der GewO) - Vermittlung von Investmentanlagen (§ 34 f Absatz 1 GewO). Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß KWG ist ausgeschlossen.