Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Gesellschaft.