| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe; b) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege; c) der öffentlichen Gesundheitspflege und d) mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 Abs. 1 AO. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen; a) Hilfe für Familien in sozialen, familiären und finanziellen Notlagen, in denen die haushaltsführende Person ihren Aufgaben bei der Betreuung und der pädagogischen Begleitung der im Haushalt lebenden Kinder und Jugendlichen sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht nachkommen kann; b) Das Anbieten von Versorgung und Betreuung, pädagogische Begleitung, Pflege (Säuglingspflege, Grundpflege), Anleitung beim Erwerb und Erhalt von Alltagskompetenzen, Familienbildung sowie hauswirtschaftliche Dienstleistungen an Familien mit Kindern, aber auch Behinderten, Kranken und Alten; c) Ihre Leistungen erbringt die Gesellschaft auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Regelungen in den Bereichen des Gesundheitswesens (SGB V), der Pflege (SGB XI) und der Behindertenhilfe. Im Bereich der Jugendhilfe unterstützt das Familienpflegewerk die öffentliche Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, auf der Grundlage des SGB VIII, vorwiegend der §§ 20 und 27. Die Gesellschaft vertritt die Interessen der Familienpflege auch in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck im Tätigkeitsbereich des Vereins Katholischer Deutscher Frauenbund Landesverband Bayern e.V. überwiegend in den bayerischen Diözesen. |