Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung in patentanwaltlichen Angelegenheiten im Sinne des § 3 PAO in der jeweils gültigen Fassung sowie die Vertretung vor dem Europäischen Patentamt gemäß Artikel 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in der jeweils gültigen Fassung. Diese Aufgaben und Befugnisse dürfen nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Patentanwälte, durch zugelassene Vertreter gem. Art. 134 Abs. 1 EPÜ oder sonstige nach § 52c Abs. 1 S. 1 PAO für die Verbindung zu einer Berufsausübungsgesellschaft mit Patentanwälten zugelassene Berufsangehörige unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden.