Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten und Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ferner die Gründung von Tochtergesellschaften und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen sowie die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an diese. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.a. (zusammenfassend "öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist.