| Gegenstand | Erwerb, Entwicklung, Errichtung und Betrieb sowie Verkauf von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im ganzen Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden sowie Entwicklung von Erneuerbaren Energie Projekten. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, Unternehmensverträge abzuschließen sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern, jeweils soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Geschäfte, zu deren Vornahme es einer (öffentlich-rechtlichen) Erlaubnis bedarf, darf die Gesellschaft erst dann vornehmen, wenn eine solche Erlaubnis wirksam erteilt worden ist. |