Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Energiewerke Oberhaching GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhaching abzuschließen.
Verwaltung eigenen Vermögens; ferner unter Beachtung von Art. 92 Abs 2 der Bayerischen Gemeindeordnung der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der "Energiewerke Oberhaching GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Oberhaching; Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.