| Gegenstand | Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, nämlich: Förderung von Wissenschaft und Forschung; Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; Förderung der Jugend- und Altenhilfe; Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; Förderung des Wohlfahrtswesens; Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens; Förderung des Tierschutzes; Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; Förderung der Kriminalprävention; Förderung des Sports; Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Verfolgung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfebedürftig sind (§ 53 AO). |