Ist nur ein Geschäftsführer im Amt, wird die Gesellschaft von diesem Geschäftsführer vertreten. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Geschäftsführern, wird die Gesellschaft entweder vom Vorstand, von einem allgemeinen Geschäftsführer allein oder von zwei gemeinsam handelnden Geschäftsführern vertreten.
Identifikation von potentiellen Investitionsgesellschaften und betriebswirtschaftliche Beratung zur Unternehmensführung und -entwicklung im deutschen Markt für beteiligungsverwaltende Gesellschaften.