Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und Beteiligungen. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o. ä. ("öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich-rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist.