| Gegenstand | Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) und der Gesundheitsvorsorge durch Yoga-Kursangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Meditationskurse, Yoga-Wochenendkurse für Eltern mit parallel stattfindender Kinderbetreuung, Workshops, Seminare, Kurse, Weiterbildungen und Fortbildungen auf gesundheitlichen, psychologischen, beruflichen, spirituellen, philosophischen und anderen Gebieten, die auch von Volkshochschulen und anderen volksbildnerisch gemeinnützigen Bildungsträgern durchgeführt werden könnten, sofern diese Veranstaltungen im Zusammenhang mit Yoga im weiteren Sinn stehen oder Yoga-Übungen einen wichtigen Teil der Veranstaltungen ausmachen. |