Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes gem. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO. Die Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes wird insbesondere verwirklicht durch die Entgegennahme (ggf. gegen einen Unkostenbeitrag) von nicht mehr benötigten Materialien insbesondere aus künstlerischen und kulturellen Ausstellungen, Veranstaltungen und Projekten (z.B. Museen, Filmproduktionen, Kunstmessen) zur Bewahrung des Materials vor der Entsorgung zur Verminderung oder Vermeidung der Produktion von Abfall und zur Wiederzuführung der Materialien in den Materialkreislauf durch Überlassung gemäß nachfolgendem Satz 2. Die Förderung von Kunst und Kultur erfolgt durch vorübergehende oder dauerhafte Überlassung dieser Materialien (ggf. gegen einen sozial-variablen Unkostenbeitrag) an Personen, Vereinigungen oder Einrichtungen, die einen konkreten Bedarf an solchen Materialien für künstlerische und kulturelle Projekte darlegen, sowie die Beratung dieser Personen, Vereinigungen oder Einrichtungen zur (nachhaltigen) Verwendung der Materialien in diesem Zusammenhang; die Überlassung der Materialien erfolgt ausschließlich projektbezogen.