Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 282362
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
Mattis Immobilien GmbH
b)
Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck
Geschäftsanschrift:
Albert-Schweitzer-Str. 32, 82110 Germering
c)
Erwerb und Veräußerung sowie Halten und
Verwalten von eigenen Immobilien.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten fallen nicht
unter den Unternehmensgegenstand.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Mattis, Leon, Germering, *XX.XX.1984
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2023.
a)
15.02.2023
Prell
2
c)
Erwerb und Veräußerung sowie Halten und
Verwalten von eigenen Immobilien, sowie
Anmietung, Renovierung und Möblierung
von Gewerbeflächen und Wohneinheiten im
In- und Ausland und deren
Weitervermietung im Rahmen der
Kurzzeitvermietung unter einer
einheitlichen Marke sowie die Erbringung
und Vermittlung von
Servicedienstleistungen für Mieter.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten fallen nicht
unter den Unternehmensgegenstand.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2023 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
29.08.2023
Dr. Schwarz
Abruf vom 25.03.2024