Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Ingenieurleistungen gemäß den in Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes über die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Bayerisches Baukammerngesetz - BayBauKaG) definierten Berufsaufgaben Beratender Ingenieure im Bauwesen sowie Sachverständigentätigkeit als verantwortlicher bzw. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wie auch die Tätigkeit als Gutachter oder Sachverständiger im Privatauftrag als auch die Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Bauprüfungsordnungen, insbesondere durch Prüfingenieure für Sonderbauten.