Erbringung psychotherapeutischer Leistungen auf dem Gebiet der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang die Bildung von Kooperationen mit abulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.