Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die nach § 34 f Abs. 1 GewO erlaubnispflichtige Finanzanlagenvermittlung und -beratung im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen oder geschlossenen Investmentvermögen, offenen oder geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen oder geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes; Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.