Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis bestimmt.
Handel mit Waren aller Art und Hochbauten und Tiefbauten und verwandten Bauten zu planen, berechnen, leiten, auszuführen, abzubrechen und die Bauaufsicht durchzuführen, Gerüste aufzustellen, Bauprojekte zu entwickeln, leiten, steuern und managen, Bauführung übernehmen sowie Arbeiten anderer Gewerbe (Trockenbautätigkeiten, Wärme-, Kälte, Schall- und Branddämmungstätigkeiten etc.) sowie alle Tätigkeiten die damit in Zusammenhang stehen.