Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin sowie der Erwerb, die Errichtung, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, auch im Stadium ihrer eigenen Gründung. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.