Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben eines Architekten und Stadtplaners im Sinne der Art. 3 Abs. 1, 4 und 6 BauKaG (Baukammerngesetz) durch gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte sowie durch gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung samt Erarbeitung städtebaulicher Pläne.