Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer und Prokuristen werden den Kategorien A und B zugeordnet, wobei ein Geschäftsführer einer Kategorie jeweils nur mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen der anderen Kategorie vertretungsberechtigt sein soll (Überkreuz), d.h.: - ein Geschäftsführer der Kategorie A ist nur gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen der Kategorie B zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, - ein Geschäftsführer der Kategorie B ist nur gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen der Kategorie A zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Eine Vertretung durch zwei Vertreter der Kategorie A oder zwei Vertreter der Kategorie B ist unzulässig. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist oder wird.
Kategorie A: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer der Kategorie B mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen und Geschäfte, soweit sie keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.